Krankmeldung

Benachrichtigen Sie bitte am 1. Tag bis 08.00 Uhr das entsprechende Sekretariat, wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Schule gehen kann. Bei Krankheit von mehr als drei Tagen benötigt die Schule eine schriftliche Entschuldigung.

Ihr Kind erkrankt in der Schule
Wir benachrichtigen sie telefonisch, wenn Ihr Kind in der Schule erkrankt. Tragen Sie bitte unbedingt dafür Sorge, dass Ihre aktuellen Telefonnummern im Sekretariat bekannt sind; auch die Notfallnummern bitte immer aktualisieren. Nur dann können wir Sie im Notfall umgehend informieren.

Unfall auf dem Schulweg
Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg, während der Unterrichtszeit und bei allen von der Schule angesetzten Schulveranstaltungen gegen Unfälle versichert. Sollte Ihr Kind einmal einen Unfall erleiden und Sie suchen aus diesem Anlass einen Arzt auf, bitten wir um umgehende Benachrichtigung in den jeweiligen Sekretariaten. Die Sekretariate müssen eine Unfallmeldung an die Unfallkasse NRW schreiben.

Dauerhafte Erkrankungen
Wenn Ihr Kind unter dauerhaften Erkrankungen oder Beeinträchtigungen leidet, auf die im allgemeinen Unterricht besonders im Sportunterricht und beim Schwimmen Rücksicht genommen werden muss, bitten wir im Interesse Ihres Kindes um Mitteilung. Auch Beeinträchtigungen des Gehörs sollten der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer bekannt sein.

Ist Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit erkrankt (z. B. Diphtherie, Masern, Gehirnhautentzündung, Mumps, Röteln, Scharlach, ansteckende Gelbsucht) oder werden bei ihm Kopfläuse festgestellt, muss die Schule sofort benachrichtigt werden. Ihr Kind darf dann nicht die Schule besuchen. Das gilt auch für den Fall, wenn in der Wohngemeinschaft, in der das Kind lebt, eine übertragbare Krankheit aufgetreten ist. Näheres finden Sie im Infektionsschutzgesetz.

Läuse
Ihr Kind darf nicht in die Schule gehen, wenn Sie bei Ihrem Kind einen Lausbefall feststellen und eine Behandlung noch nicht erfolgte bzw. abgeschlossen ist. Benachrichtigen Sie bitte umgehend das entsprechende Sekretariat und gehen sie nach Anweisung Ihres Arztes vor.